| |
das beste haus: architekturpreis 2007 |
| |
Ausschreibung |
| |
|
 |
Einreichende: 30. November 2006 |
|
| |
|
das beste haus: architekturpreis 2007
Architekturpreis der Bauparkasse der österreichischen Sparkassen AG (im folgenden kurz s Bausparkasse) in Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Kunst und Medien, dem Architekturzentrum Wien und unter Mitarbeit der regionalen Architekturinstitutionen Österreichs.
ausschreibung
Die s Bausparkasse schreibt in Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Kunst und Medien, dem Architekturzentrum Wien und unter Mitarbeit der regionalen Architekturinstitutionen Österreichs zum zweiten Male den Architekturpreis „Das beste Haus“ aus. Ziel des Preises ist, das beste Einfamilienhaus jedes österreichischen Bundeslandes zu ermitteln und zu küren. Gesucht sind Einfamilienhäuser, welche auf einem innovativen architektonischen und baulichen Konzept basieren. Sie verfügen über ein hohes Maß an Wohnqualität für ihre Bewohner und sind zudem energetisch, funktional und kostenmäßig optimiert. In ihrer Planung spielte die verantwortungsbewusste Einpassung in ihr Umfeld eine maßgebliche Rolle. Mit der Preisausschreibung werden nicht nur freistehende Bauten berücksichtigt, ebenso mit eingeschlossen ist das Bauen im Bestand, also die Erweiterung, Umnutzung oder Aufstockung bestehender Gebäude. Entscheidend ist, dass der Bauherr mit dem/der ArchitektIn/PlanerIn eine individuelle Lösung gefunden hat.
teilnahmebedingungen
1. Eingereicht werden können ausschließlich in Österreich realisierte Ein- und Zweifamilienhäuser. Darin eingeschlossen sind ebenfalls architektonisch wirksame Zu- und Umbauten zu bestehender Bausubstanz. Zugelassen für den Architekturpreis 2007 „Das beste Haus“ sind alle Objekte, für die in den Jahren 2002-2006 die Benützungsbewilligung erteilt worden ist. Voraussetzung ist die Errichtung des Hauses gemeinsam mit einem/r ArchitektIn/PlanerIn. Vor Einreichung ist das Einvernehmen zwischen ArchitektIn/PlanerIn und Bauherrn herzustellen.
2. Der Architekturpreis 2007 „Das beste Haus“ stellt eine Auslobung im Sinne der §§ 860ff. ABGB dar. Auslobende sind die s Bausparkasse der österreichischen Sparkassen AG, das Staatssekretariat für Kunst und Medien sowie das Architekturzentrum Wien (im Folgenden „Auslobende“). Die Bewertung der Einreichungen und Auswahl der Preisträger obliegt der von den Auslobenden ernannten Jury; der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Termin für das Einlangen der Bewerbungsunterlagen beim Architekturzentrum Wien ist der 30. 11. 2006. Es besteht keine Verpflichtung der Auslobenden zur Verbreitung oder Veröffentlichung der nominierten bzw. prämierten Beiträge.
3. Jede/r einreichende EigentümerIn sowie ArchitektIn/PlanerIn (im Folgenden: „TeilnehmerIn“) hat dafür Sorge zu tragen und haftet dafür, dass durch die unentgeltlich zur Verfügung gestellten Abbildungen und sonstiges Material keine Rechte Dritter verletzt werden. Soweit Rechte Dritter an dem zur Verfügung gestellten Material bestehen, liegt es in der Verantwortung der TeilnehmerInnen, vor Einreichung entsprechende Vereinbarungen mit den Inhabern der Nutzungsrechte gemäß den folgenden Vorgaben zu treffen: Unentgeltlich zur Verfügung zu stellen sind die Nutzungsrechte Dritter an sämtlichen Bewerbungsunterlagen
(a) für die Zwecke und den Zeitraum des Auswahlverfahrens (wozu auch die Veröffentlichung auf www.dasbestehaus.at zum Zwecke des Online-Votings zählt), sowie
(b) für den Fall der Prämierung oder Nominierung zur Verwendung im Rahmen einer Wanderausstellung für den Zeitraum eines Jahres nach Jurierung. Diese unentgeltliche Rechtseinräumung umfasst die unwiderrufliche Einräumung aller Werknutzungsrechte Dritter an den genannten Abbildungen und den zur Verfügung gestellten Inhalten jeweils mit Namensnennung der Autoren zur in (a) und (b) genannten gänzlichen oder teilweisen Verwendung, Bearbeitung und Veröffentlichung an die Auslobenden sowie an die Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG.
4. An jenen Bewerbungsunterlagen, deren Nutzungsrechte den TeilnehmerInnen selbst zustehen, werden den Auslobenden die Werknutzungsrechte für die Zwecke und den Zeitraum des Auswahlverfahrens sowie für eine Veröffentlichung im Zusammenhang mit dem Wettbewerb, jeweils mit Namensnennung der Autoren, eingeräumt.
5. Hinsichtlich der Werknutzungsrechte Dritter, die über die in 3 (a) und (b) genannten Zwecken hinausgehen, werden die Auslobenden versuchen, mit diesen Dritten nach der Jurierung eine einvernehmliche Lösung zu finden. Die Prämierten und die zur weiteren Präsentation Nominierten sind verpflichtet, die Auslobenden nach Möglichkeit beim Abschluss einer zweckdienlichen und raschen Vereinbarung mit den InhaberInnen der Nutzungsrechte zu unterstützen. In jedem Fall haben die Auslobenden das Recht, die prämierten und die für weitere Publikationen nominierten Objekte jederzeit auf ihre Kosten fotografieren zu lassen.
6. Die TeilnehmerInnen erklären sich einverstanden, dass die eingereichten Unterlagen ins sachliche Eigentum der Auslobenden übergehen. Die Bauherren sowie ArchitektInnen/PlanerInnen erteilen ihre Zustimmung zur Verwendung der auf dem Datenblatt angegebenen Daten durch die Auslobenden, insbesondere zur Veröffentlichung der auf dem Datenblatt angeführten Daten. Die Zustimmung zur Verwendung einzelner oder mehrerer Daten kann jederzeit widerrufen werden.
bewerbungsunterlagen
„Das beste Haus” ist mit folgenden Unterlagen einzureichen:
1. 2 blätter 70/100 cm (quer oder hoch) als Einzelblätter, keine blattübergreifende Grafik, Name und Adresse des Bauherrn/ des/der ArchitektIn/des/der PlanerIn dürfen ausschließlich auf der Rückseite angeführt sein sowie in digitaler Form (Formate tiff, jpg, pdf) auf CD. Inhalt: Darstellung der Einbindung des Gebäudes in die Umgebung/Landschaft (großflächiger Lageplan), Darstellung des Einfamilienhauses mittels Fotos und allen für die Darstellung relevanten Plänen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte, Perspektiven)
2. erläuterungen des/der architektin/planerin
3. erläuterungen/beschreibungen des bauherrn
Die Erläuterungstexte sollen zusammen max. 2 Din A4 Seiten umfassen.
4. ausgefülltes datenblatt der ausschreibung
5. einreichung des materials in gerollter form, alle anderen Darstellungsformen sind nicht zur Teilnahme zugelassen (keine Broschüren, Animationen, Filme etc., Modelle etc.). Die Rollen müssen mit Namen und Adresse des/der TeilnehmerIn gekennzeichnet und mit dem Betreff „Das beste Haus“ versehen sein.
Folgende Fragen bieten eine Orientierungshilfe zum Inhalt der textlichen Erklärungen:
1. In welcher Hinsicht ist das eingereichte Einfamilienhaus ein Vorbild für künftiges Bauen?
2. Was ist das Innovative des eingereichten Einfamilienhauses? Was wurde probiert?
3. Was ist der Beitrag zur Integration in Landschaft und Besiedelungsstruktur?
4. Was war das charakteristische des Bauprozesses?
5. Wie war die Zusammenarbeit zwischen Bauherrn und ArchitektIn? Wie erfolgte die Einbindung des Bauherren?
6. Wie hat der Bauherr den/die ArchitektIn gefunden?
7. Was ist der ökologisch zukunftsweisende Aspekt des Einfamilienhauses?
8. Was war das ursprüngliche Anforderungsprofil an das Haus?
9. Hat sich das Anforderungsprofil im Laufe des Planungsprozess verändert?
termine
Teilnahmeberechtigt sind alle Einsendungen, die bis 30. November 2006 an das
Architekturzentrum Wien
Museumsplatz 1, im MQ
A-1070 Wien
einlangen. Einsendungen nach diesem Termin werden nicht berücksichtigt.Die Preisverleihung findet am 25. April 2007 statt. Die Gewinner werden schriftlich verständigt.
jury und preisverleihung
Die Jury besteht aus neun von den regionalen Architekturinstitutionen und der s Bausparkasse ausgewählten Fachleuten, die jeweils „Das beste Haus“ pro Bundesland wählen und weitere zwanzig Projekte für eine Ausstellung bzw. sonstige Veröffentlichung nominieren. Die Möglichkeit der Besichtigung des eingereichten Objekte durch einen/eine JurorIn und einen/eine FotografIn muss gewährleistet sein.
„Das beste Haus“ jedes Bundeslandes wird im Rahmen einer einmalig stattfindenden Preisverleihung in Wien ausgezeichnet. Das Preisgeld beträgt € 5.000,-- (je € 2.500,-- für den Bauherren und den/die ArchitektIn/PlanerIn). Allfällige öffentliche Abgaben sind von den GewinnerInnen selbst zu tragen.
weitere informationen erhalten sie unter www.dasbestehaus.at
oder bei Dr. Charlotte Harrer
s Bausparkasse / Tel. 050100/29326 / charlotte.harrer@sbausparkasse.co.at
sowie bei Katharina Ritter
Architekturzentrum Wien / Tel. 01/522 31 15 Dw 32 / ritter@azw.at
|